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   BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89   

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https://dejure.org/1990,1620
BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89 (https://dejure.org/1990,1620)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1990 - 4 B 235.89 (https://dejure.org/1990,1620)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 4 B 235.89 (https://dejure.org/1990,1620)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstücksbezogenheit des Baurechts - Keine Klagemöglichkeit für Ehegatten

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2306 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 56
  • NVwZ 1991, 566
  • DÖV 1990, 1061
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Soweit der Senat in den Urteilen vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53) und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94) sowie im Beschluß vom 26. Juli 1990 - BVerwG 4 B 235.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 99) die Auffassung vertreten hat, daß Rechtspositionen, die nicht wenigstens in vergleichbarer Weise wie das Eigentum ein Recht an einem Grundstück verleihen, kein eigenständiges Klagerecht gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß vermitteln, hält er hieran jedenfalls für den Fall der unmittelbaren Inanspruchnahme einer Pachtfläche durch die planfestgestellte Maßnahme nicht mehr fest.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Aus dieser Grundstücksbezogenheit folgt, daß bei einem Nutzungskonflikt die benachbarten Grundstücke durch ihre Eigentümer repräsentiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 53; Beschluß vom 26. Juli 1990 - BVerwG 4 B 235.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 99).

    Auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene vermögen daher auch ehe- oder familienrechtliche Bindungen keine eigenständigen Rechtspositonen zu vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juli 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Aus der Grundstücksbezogenheit sowohl des Bebauungsrechts wie auch des Straßenplanungsrechts hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 94; Beschluß vom 26. Juli 1990 - BVerwG 4 B 235.89 - Buchholz 406.19 Nr. 99) gefolgert, daß bei einem Nutzungskonflikt die benachbarten Grundstücke durch ihre Eigentümer repräsentiert werden.
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